Graduierung

Der Gürtelgrad zeigt den Fortschritt einer Person im Ju-Jutsu an. Zu unterscheiden in Schüler- (Kyū-) und Meister- (Dan-) Grade. Erworben wird der Gürtel durch Bestehen einer Prüfung oder durch Verleihung (für besondere Leistung). Ab dem 6. Dan wird der Träger als Großmeister bezeichnet.

Schülergrade:

Mit Kyū werden die Schülergrade bezeichnet. Prüfungen bis zum 3. Kyū werden im Verein durchgeführt. Die Prüfungen zum 2. und 1. Kyū werden in Sachsen auf Landesebene durchgeführt (in anderen Bundesländern ist auch die Prüfung durch den Verein möglich). Grundsätzlich wird bei einer Prüfung zum 2. oder 1. Kyū ein zweiter, vereinsfremder Prüfer hinzugezogen.

Meistergrade:

Den Kyū, den Schülern, folgen die Dan-Grade für den „Meister“. Für den 1. Dan ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Der 1. Dan muss per Prüfung erlangt werden, alle anderen Graduierungen können auch verliehen werden. Die letzte Graduierung, die per Prüfung erlangt werden kann, ist der 5. Dan. Alle weiteren Grade werden verliehen. Für das Ablegen jeder Prüfung werden, eine Mindestanzahl an Lehrgängen (auf Vereins- , Landes- oder Bundesebene), vorausgesetzt (sog. Pflichtlehrgänge). Diese dienen dazu, den „Horizont“ des Ju-Jutsuka zu erweitern und ihm die Möglichkeit zu geben, mit vereinsfremden Ju-Jutsukas zu trainieren bzw. neue Techniken oder Varianten kennen zu lernen.

Gürtelfarben

Das Kyū-Graduierungssystem für alle ab 14 Jahren:
 

Für Kinder unter 14 Jahren können die Kyū-Grade weiter unterteilt werden. Das Mindestalter ist eine Empfehlung des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes.
 

Jeder Dan-Grad kann erst nach einer festgeschriebenen Vorbereitungszeit erworben werden (siehe Tabelle). Weiterhin werden Trainer-Lizenzen des DJJV, mindestens Lizenzstufe 0, vorausgesetzt.
 

Quellen:
Ju-Jutsu 1×1, Prüfungsordnung des DJJV, Wikipedia

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