Frau mit Maske

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurde verlängert

Aktuelles

Die Sächsische Staatsregierung hat am 05. Januar 2022 die Corona-Notfall-Verordnung, welche bis zum 14. Januar 2022 gilt, verlängert.

Alle untenstehenden Maßnahmen bleiben erhalten: 

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.

 

Die Corona-Notfallverordnung hier

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