Die Sächsische Staatsregierung hat am 05. Januar 2022 die Corona-Notfall-Verordnung, welche bis zum 14. Januar 2022 gilt, verlängert.
Alle untenstehenden Maßnahmen bleiben erhalten:
- Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
- Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
- Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
Die Corona-Notfallverordnung hier