Corona

Die aktuellen Corona-Maßnahmen bis einschließlich 09.Januar 2022

Aktuelles

Die Sächsische Staatsregierung hat am 10. Dezember 2021 Änderungen der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 13. Dezember 2021 in Kraft tritt und bis zum 09. Januar 2022 gilt.

Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren.

Demnach hat die Staatsregierung entscheidende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und verschärft, die an dieser Stelle für Euch kurz zusammengefasst sind.

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.

Die aktuelle Corona-Notfallverordnung findet ihr hier

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