Tennisball in der Hand

Vereinssport ist wieder möglich

Aktuelles

- Außenbereich 2G, Innenbereich 2Gplus -

Die Sportstätten dürfen ab morgen wieder für einen größeren Personenkreis öffnen. Das Kabinett des Freistaates hat am Mittwoch eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, die auch mehrere Lockerungen im Sport vorsieht. Die neue Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft, gilt bis einschließlich 06. Februar 2022 in ganz Sachsen.

So dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (statt bisher nur unter 16 Jahren) künftig ohne Nachweis und unabhängig von Inzidenzen und anderen Grenzwerten Sport in Sportstätten treiben.

Ab morgen dürfen zudem Innensportanlagen unter „2Gplus“ öffnen. Neben Sporthallen können also auch Turnräume & Bäder etc. von Teilnehmern genutzt werden, wenn sie geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ auf Covid-19 getestet worden sind.

Bei Außensportanlagen reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus. Hier gilt also 2G.

Es ist aber auf Sportplätzen wie in Innensportstätten eine Kontakterfassung für alle Anwesenden erforderlich. Wer „geboostert“ ist, also seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss nicht mehr getestet werden, um die Freizeit- und Sportstätten betreten zu dürfen. Gleichgestellt mit „Geboosterten“ sind Genesene, die doppelt geimpft sind. Hygiene-, Mindestabstands- und Maskenregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

 

Für Übungsleiter gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie dürfen unter Vorbehalt und gemäß der Auslegung des Landessportbundes unter 3G-Bedigungen in die Sportstätten. Übungsleiter müssen also vor dem Zutritt zu Sportstätten generell nachweisen, dass sie geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Die Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Laut dem Sozialministerium können die Tests auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportstätte durchgeführt werden. Oder sie werden von zertifiziertem Personal bzw. in Testzentren durchgeführt.

 

ACHTUNG: Sachsen hat angesichts des in vielen Bundesländern wieder steigenden Infektionsgeschehens noch eine Notbremse in die eigene Verordnung eingebaut. Sämtliche Lockerungen können demnach zurückgenommen werden, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in diesen sogenannten Hotspots an drei Tagen infolge die 1.500 erreicht oder überschritten hat. Das wäre auch der Fall, wenn die Überlastungsstufen-Grenzwerte in Sachsen an Krankenhausbetten mit an Covid-19-Erkrankten erreicht sind: Normalbetten: 1.300, Intensivbetten: 420. Auch dann treten am jeweils übernächsten Tag die schon jetzt bekannten Einschränkungen wieder in Kraft. Ausgenommen wäre auch dann noch der Nachwuchssport für alle unter 18 Jahren.

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