Badminton

Lockerungen für den Sport

Aktuelles

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag, den 01.03.2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

Sie tritt am Freitag, dem 4. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.
  • Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Zutritt erhalten alle Teilnehmer und Gäste demnach, wenn sie vollständig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Davon ausgenommen ist der Schulsport.
  • Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.
  • Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
  • Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.
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